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Die Pflegeberatung muss leider aufgrund der aktuellen Hygieneregelungen auf später verschoben werden.

Wir informieren Sie bei neuem Termin erneut

Danke für Ihr Verständnis

 

Vernetzte

Pflegeberatung im

Erzgebirgskreis

 

Das zum 01.07.2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz formuliert zur Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen auch einen ab dem 01.01.2009 bestehenden Rechtsanspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung).

Dies geschieht in Sachsen durch eine vernetzte Pflegeberatung – im Landkreis das Pflegenetz ERZ.

Es unterbreitet ein kostenfreies Angebot an die Städte und Gemeinden im Erzgebirgskreis:  

-          Allgemeine neutrale Pflegeberatung nach § 7 SGB XI durch die Mitglieder der AG Pflegenetz ERZ in den Räumlichkeiten der Stadt/Gemeinde

-          Mitglieder der AG Pflegenetz ERZ erhielten dazu im Mai 2019 eine umfassende Einweisung / Schulung, um Beratungen vor Ort in den Kommunen für deren Bürger zu übernehmen

 

In der Stadt Scheibenberg ist eine  allgemeine und neutrale Pflegeberatung nach § 7 SGB XI durch die Mitglieder der AG Pflegenetz ERZ geplant.

Wir informieren Sie, sobald ein Termin gefunden werden konnte.        

Interessenten vereinbaren dann bitte möglichst einen Termin.  Sie können sich auch spontan im genannten Zeitraum mit ihren Fragen und Problemen an die Pflegeberatung wenden.

 


Alltagsbegleiter für Senioren

 

Alltagsbegleitung von Senioren heißt Betreuung, Begleitung, Anteilnahme und Zuwendung.

Unterstützung erhalten betagte und hochbetagte Menschen, die nicht pflegebedürftig, aber allein und einsam sind. Ziel ist, sie wieder am sozialen Leben teilhaben zu lassen. Diese Menschen erhalten Unterstützung von ehrenamtlichen Alltagsbegleitern.

Hauptaugenmerk liegt auf der gemeinsamen Tätigkeit. Die Alltagsbegleiter sind keine Haushaltshilfen. Die medizinisch-pflegerische Versorgung sowie die Begleitung von Senioren in Alten- und Pflegeheimen gehören nicht zum Aufgabenbereich eines Alltagsbegleiters.

Alltagsbegleiter werden können Menschen, die sich im Ruhestand oder Vorruhestand befinden oder nicht berufstätig bzw. arbeitssuchend gemeldet sind und deren Hauptwohnsitz in Sachsen liegt. 

Die Alltagsbegleiter erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Euro für 32 Stunden  pro Monat. Bei geringerer Stundenzahl reduziert sich die Aufwandsentschädigung entsprechend, mindestens 16 Stunden müssen monatlich erbracht werden.

Viele Bürger(innen) unserer Stadt begleiten bestimmt bereits freiwillig und unentgeltlich. Dieses Angebot ist eine Möglichkeit, ihnen für ihre Mühe auch eine geringe finanzielle Unterstützung zu vermitteln.

Gern organisieren wir für Sie diese Tätigkeit, die Kontakte und die Förderung. Die Beantragung dieser Förderung muss bei der SAB-Förderbank  erfolgen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Anfrage  bzw. unter www.alltagsbegleitung-sachsen.de, in Prospekten in der Stadtverwaltung und im Scheibenberger Netz, sowie an Aushängen an den Informationstafeln der Stadt.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben.

Eva-Maria Klecha

Vorsitzende Scheibenberger Netz e.V.

                      


Wanderausstellung

 

Es wäre schade, wenn die fröhlichen Eulenbilder vom Malwettbewerb nach Ende der Wechselausstellung in der Schublade verschwinden. Deshalb hat sich das EULE-Team entschlossen die Bilder, kombiniert mit markanten Zitaten zum Thema Demenz, auf Roll ups - eine Art Poster - zu bringen und diese dauerhaft auszuleihen. Die Originalbilder können an die Einreicher zurückgegeben oder auch an Einrichtungen vergeben werden.

 

Diese Roll ups stehen ab sofort zur Ausleihe zur Verfügung.

7 sind es geworden, zwei mit Informationen und Tipps,

5 mit Bildern und Zitaten.

 

Kostenpunkt für die Ausleihe sind 15.00 €/Roll up,

im Komplettpaket 100,00 €.

Als Zeitraum für die Ausleihe ist  maximal 1 Monat vorgesehen.

 

Fragen Sie uns.

 

Ansprechpartner:

Dr. Anja Bieber        Tel. 037362-879708

Eva-Maria Klecha Tel. 037349-76871

 

  


 

Alltagsbegleiter für Senioren

 

Alltagsbegleitung von Senioren heißt Betreuung, Begleitung, Anteilnahme und Zuwendung.

Unterstützung erhalten betagte und hochbetagte Menschen, die nicht pflegebedürftig, aber allein und einsam sind. Ziel ist, sie wieder am sozialen Leben teilhaben zu lassen. Diese Menschen erhalten Unterstützung von ehrenamtlichen Alltagsbegleitern.

Hauptaugenmerk liegt auf der gemeinsamen Tätigkeit. Die Alltagsbegleiter sind keine Haushaltshilfen. Die medizinisch-pflegerische Versorgung sowie die Begleitung von Senioren in Alten- und Pflegeheimen gehören nicht zum Aufgabenbereich eines Alltagsbegleiters.

Alltagsbegleiter werden können Menschen, die sich im Ruhestand oder Vorruhestand befinden oder nicht berufstätig bzw. arbeitssuchend gemeldet sind und deren Hauptwohnsitz in Sachsen liegt. 

Die Alltagsbegleiter erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Euro für 32 Stunden  pro Monat. Bei geringerer Stundenzahl reduziert sich die Aufwandsentschädigung entsprechend, mindestens 16 Stunden müssen monatlich erbracht werden.

Viele Bürger(innen) unserer Stadt begleiten bestimmt bereits freiwillig und unentgeltlich. Dieses Angebot ist eine Möglichkeit, ihnen für ihre Mühe auch eine geringe finanzielle Unterstützung zu vermitteln.

Gern organisieren wir für Sie diese Tätigkeit, die Kontakte und die Förderung. Die Beantragung dieser Förderung muss bei der SAB-Förderbank  erfolgen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Anfrage  bzw. unter www.alltagsbegleitung-sachsen.de, in Prospekten in der Stadtverwaltung und im Scheibenberger Netz, sowie an Aushängen an den Informationstafeln der Stadt.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben.

Eva-Maria Klecha

Vorsitzende Scheibenberger Netz e.V.